Kosten


 

Kostenübernahme

Sie haben zunächst die Möglichkeit bis zu fünf probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen, die von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden. Diese dienen der Diagnostik und der Entscheidungsfindung, ob Psychotherapie für Sie das Richtige ist.

Zeichnet sich die Notwendigkeit einer Psychotherapie ab, wird ein Therapieantrag bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht.

 

Gesetzliche Versicherung

Die Therapie wird nach Bewilligung wie ein Arztbesuch mit der Versichertenkarte abgerechnet.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Gelegentlich gibt es private Tarife, die nur Basisleistungen vorsehen und Psychotherapie als Leistung ausschliessen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihrem persönlichen Versicherungsschutz.

Die Rechnung für geleistete Therapiestunden geht an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung. Abgerechnet wird nach GOP Faktor 2,3 (Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten).